Verordnungen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs

HISTOX Normen, Recht und Justiz, Stadt Land Fluss

Die Normensammlung, die hier im Bereich Dokumentation zu finden ist, wird in diesem Monat um zwei Vorschriften ergänzt, die beide im September 1939 wirksam wurden. Mit der Verordnung gegen Volksschädlinge schuf man eine weitere Vorschrift, die die Todesstrafe als Regelstrafe vorsah, um Plünderungen nach Bombenangriffen brutalstmöglich zu bestrafen. Außerdem gab der § 4 der Vorschrift, bei jedem anderen Delikt das Strafmaß beliebig zu erhöhen, sofern es unter Aussnutzung der Kriegssituation begangen worden war, was nach dem 1. September im Zweifel für jede Tat galt. Die Kriegssonderstrafrechtsverordnung war ein Schubladengesetz aus dem Jahr 1938. In § 5 wurde Wehrkraftzersetzung ebenfalls regelmäßig mit dem Tod bestraft. Darunter fielen auch alle Äußerungen, die den erfolgreichen Ausgang des Krieges oder die Kriegsführung in Zweifel zogen. Als typisches Meinungsdelikt trug die Vorschrift dazu bei, dass viele Menschen, vor allem ab 1943, hingerichtet oder zu langen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.