Auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maaß plant die Bundesregierung, bei Prozessen von „historisch überragender Bedeutung“ Bild- und/oder Tonaufnahmen in der Hauptverhandlung zuzulassen. Dazu bin ich von Christian Rath zweimal interviewt worden:
06.09. 2016 Badische Zeitung – „Geschichte zeigt sich nicht nur am ganz großen Fall“
26.09.2016 taz – „Originale für die Forschung“
In der taz sage ich unter anderem: „Geschichte zeigt sich nicht nur am großen Fall. Genauso wichtig ist die Alltags- und Sozialgeschichte. Dazu gehören etwa Hartz IV-Verfahren vor dem Sozialgericht oder Verhandlungen wegen Abschiebungen vor dem Verwaltungsgericht.“