Zu den Normen auf der Seite Dokumentation habe ich diesmal den Grundlagenvertrag vom Dezember 1972 hinzugefügt. Der „Vertrag
über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ war ein wesentlicher Bestandteil der Neuen Ostpolitik der sozialliberalen Regierung Brandt/Scheel. Die beiden deutschen Staaten richteten Ständige Vertretungen (anstelle von Botschaften) ein und bestätigten einander die Unverletzlichkeit der Grenzen. Die Entwicklung „gutnachbarlicher Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleicberechtigung“ brachte wesentliche Erleichterungen bei Reise und Familienzusammenführung und die Zusammenarbeit beim Helsinki-Prozess, der 1975 in der Ratifizierung der KSZE-Schlussakte erfolgreich abgeschlossen wurde.