Historische Normen. Das Ende von Weimar

HISTOX Normen, Recht und Justiz

Auf der Seite Dokumentation finden Sie bei Histox historische Dokumente zum Herunterladen. Diesmal sind drei Vorschriften dazu gekommen, die zumindest unter ihren Zweitnamen gut bekannt sind: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“. Die Weimarer Republik hat von sich selbst nicht als „Weimar“ gesprochen. Artikel 3 bestimmt die Reichsfarben als schwarz-rot-gold. Die goldene Farbe nahmen Gegner der Republik zum Anlaß, von der „verjudeten Gold- und Geld-Republik“ zu sprechen. Auch von Schwarz-Rot-Mostrich in Anspielung auf senfgelb war verächtlich die Rede. Die extreme Rechte bezog sich auf die „schwarz-weiß-rote Flagge, Hakenkreuz am Band“ wie es im populären Lied des Freikorps „Brigade Ehrhardt“ hieß, während die SPD als eine der republikanischen Parteien ihre Schutzorganisation „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ nannte, zu dessen leitenden Funktionären auch der spätere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gehörte.

Die Verordnung zum Schutz von Volks und Staat, besser bekannt als „Reichstagsbrandverordnung“, beseitigte Ende Februar die wichtigsten Grundrechte dem Wortlaut nach „bis auf weiteres“, faktisch jedoch bis zum Ende der NS-Herrschaft. Mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich wurde die Reichsregierung dazu ermächtigt, am Parlament vorbei Gesetze zu erlassen, weshalb es meist als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet wird.