Bildungsarbeit mit Zeugnissen von Opfern des NS-Regimes

HISTOX Bildung und Lernen

6. bis 7. Mai 2011. „Entdecken und Verstehen. Bildungsarbeit mit Zeugnisssen von Opfern des Nationalsozialismus.“ Zum 5. Seminar aus dieser Reihe laden die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas die Stiftung Topographie des Terrors sowie die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz Berlin. Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Prozesses gegen Adolf Eichmann stehen diesmal Quellen aus NS-Prozessen im Mittelpunkt.

Zur Wahrnehmungsgeschichte des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Massenverbrechen leisteten die NS-Prozesse erheblichen Beitrag. Den ersten international bedeutsamen Markstein nach den Nürnberger Prozessen setzte der Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 in Jerusalem. Wenige Jahre später standen im Land der Täter 21 einstige SS-Angehörige, die in Auschwitz Dienst geleistet hatten, im größten Schwurgerichtsprozess der bundesdeutschen Justizgeschichte vor Gericht. Auch der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess markiert langfristig eine Zäsur in der Bundesrepublik; in der DDR wurde das Verfahren überwiegend kritisch kommentiert. Dass die juristische Aufarbeitung im Westen bereits 1958 durch den Ulmer Einsatzgruppenprozess entscheidende Anstöße erhielt und nach Jahren des Schweigens und der Verdrängung beträchtliche Aufmerksamkeit erregt hat, ist bis heute kaum bekannt.

Die Veranstaltung versteht sich als Fortbildung zur justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Nachkriegszeit, insbesondere zu Rolle der Zeugen, und zur langfristigen Wirkung der Prozesse. Dabei werden unterschiedlichste Quellen vorgestellt ebenso wie praxisbezogene Materialien und Methoden.

In diesem Rahmen bin ich am Freitag im Einführungspanel mit dem Vortrag „Geschichte im Gerichtssaal – juristische Aspekte von NS-Prozessen“ vertreten.

Das vollständige Programm ist bei H-Soz-u-Kult zu finden, den Bericht finden Sie bei der Stiftung EVZ.