Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, 1812

HISTOX Normen, Recht und Justiz

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen pp. haben beschlossen, den jüdischen Glaubensgenossen in Unserer Monarchie eine neue, der allgemeinen Wohlfahrt angemessene Verfassung zu ertheilen.“

Mit diesen Worten beginnt das am 11. März 1812 für Preußen erlassene Gesetz. Es brachte zwar noch längst nicht die bürgerliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung, im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen enthielt es jedoch zumindest einige Verbesserungen, so die Freiheit, Handel zu treiben (§ 12) die Niederlassungsfreiheit (§ 10) und das Recht, Grund und Boden zu erwerben (§ 11).

Restriktiv wird unter anderem das Aufenthaltsrecht geregelt. In § 19 heißt es:

„Durch die Heirath mit einer einländischen Jüdin erlangt aber kein fremder Jude das Recht, in hiesigen Staaten sich niederzulassen.“

100 Jahre später zog der in Breslau geborene Historiker Ismar Freund in seinem Buch Die Emanzipation der Juden in Preußen eine pessimistische Bilanz. In den Jahren nach 1812 habe das Gesetz zunächst zwar Verbesserungen gebracht. Nach und nach seien die Rechte der Juden allerdings wieder eingeschränkt und von der Verwaltung systematisch obstruiert worden. Ismar Freund war war von 1902 bis 1938 Direktor der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, emigrierte nach Palästina und starb 1956 in Jerusalem.

Der Volltext des Gesetzes ist unter Dokumentation hier auf der Website zu finden.